AddOn-Linsen und GOÄ 1352 nach EBM-Beschluss: juristische Einordnung veröffentlicht
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 09. Juni 2026 zur Abrechnung von Intraokularlinsen hat in vielen augenärztlichen Praxen Fragen aufgeworfen. Seit dem 1. Juli 2026 ist geregelt, dass bei medizinisch nicht indizierten Sonderlinsen im Rahmen einer Kataraktoperation bestimmte Leistungen nicht zusätzlich privat berechnet werden dürfen, sofern sie bereits durch den EBM abgegolten sind. Doch wie…
